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BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71 |
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- Wolters Kluwer
Öffentliche Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates - Keine Erfordernis der konkreten Gefährdung für eine Strafbarkeit für das Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 30
- NJW 1973, 106
- MDR 1973, 62
- MDR 1973, 63
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …
Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Er wäre sicherlich nicht ausreichend berücksichtigt, wollte man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer mit der Verwendung verbundenen verfassungsfeindlichen Absicht, namentlich dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens, abhängig machen, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267, 268).Das ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des Absatzes 1 wie aus Absatz 3, für den es bei einer Auslegung des Absatzes 1 im Sinne eines konkreten Gefährdungstatbestandes kaum einen Anwendungsbereich gäbe (vgl. auch BGHSt 23, 267, 268).
Diese Auslegung geht, insoweit in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats in BGHSt 23, 267, davon aus, dass Kennzeichen der in § 86a StGB bezeichneten Art leicht den politischen Frieden stören können, und bestimmt von daher den allgemeinen Schutzzweck des Gesetzes; sie zieht darüber hinaus eine einschränkende Folgerung für Ausnahmefälle einer Kennzeichenverwendung, in denen dieser Schutzzweck ersichtlich nicht verletzt wird.
- BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60
Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung - …
Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Neue Feststellungen zur inneren Tatseite könnten Anlass zu einer besonderen Prüfung des Unrechtsbewusstseins des Angeklagten geben; dabei wäre die in der Kundgabe von Missachtung (§ 185 StGB) liegende Rechtsgutsverletzung nicht mit zu würdigen (vgl. BGHSt 10, 35; 15, 377). - BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
Unrechtsbewußtsein und Schuld
Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Neue Feststellungen zur inneren Tatseite könnten Anlass zu einer besonderen Prüfung des Unrechtsbewusstseins des Angeklagten geben; dabei wäre die in der Kundgabe von Missachtung (§ 185 StGB) liegende Rechtsgutsverletzung nicht mit zu würdigen (vgl. BGHSt 10, 35; 15, 377).
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auf die Frage, ob bereits der zurechenbare "böse Schein" einer verfassungsfeindlichen Einstellung als Pflichtverletzung gewertet werden könnte (…vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 26, vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 8 …und vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Rn. 37 Rn. 5; hierzu auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71 I - BGHSt 25, 30 ) und der Beklagte damit jedenfalls zu einer Distanzierung verpflichtet gewesen wäre, kommt es damit nicht an. - BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen …
Die Fahne sowie das Kennzeichen des Hitlergrußes (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30) verwendete der Angeklagte öffentlich, indem er das ihn und S. in entsprechender Pose zeigende Foto in ihre Facebook-Profile einstellte. - BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06
Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze
Das Landgericht hat in seinem Urteil nunmehr - ersichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BGHSt 25, 30 - die Auffassung vertreten, "jedenfalls die hier vorliegende Verwendung der Kennzeichen in größerem Umfang sei unabhängig davon strafbar, ob eine innere Distanzierung von nationalsozialistischem Gedankengut bestehe und auch unabhängig davon, ob bei ihnen eine solche Distanzierung bereits durch die Art der Darstellung als solche hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung tritt".§ 86a StGB will darüber hinaus verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30, 33 f.; 25, 128, 130 f.).
Diese Ansicht hat er jedoch 1972 aufgegeben und es für geboten gehalten, solche Kennzeichenverwendungen vom Tatbestand auszuschließen, die dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwiderlaufen, um eine Überdehnung des Tatbestandes zu vermeiden (BGHSt 25, 30;… so auch Sonnen in AK-StGB § 86a Rdn. 13 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 86a Rdn. 18 f.).
aa) Allerdings kann der Entscheidung BGHSt 25, 30, 34 eine Beschränkung der Tatbestandsrestriktion auf Einzelverwendungen der Kennzeichen in Abgrenzung zu deren gehäuftem Gebrauch entnommen werden.
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387; 51, 244, 246).
Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).
Dies ist bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 133, 136 f.).
Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass für die Beantwortung der Frage, ob die konkrete Kennzeichenverwendung dem Schutzzweck des § 86a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft, die gesamten Umstände der Tat zu berücksichtigen sind (BGHSt 25, 30, 34: "Hitler-Gruß" bei Polizeikontrolle).
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …
Die aufgrund der weiten Fassung erforderliche restriktive Auslegung des Tatbestands setzt mithin nicht beim Kennzeichenbegriff an, weil eine solche Tatbestandseinschränkung mit dem Schutzzweck der Norm nicht in Einklang stünde, sondern bei dem Tatbestandsmerkmal des "Verwendens' (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 373 ff.; so schon BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30, 32 f.). - OLG Koblenz, 28.01.2008 - 1 Ss 331/07
Strafbarkeit der Grußformel "Sieg Heil"
§ 86 a StGB will darüber hinaus verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 51, 244, 246; 25, 30, 33 f.; 25, 128, 130 f.; OLG Oldenburg NStZ 1986, 1275).Auszunehmen sind allerdings nur solche Kennzeichenverwendungen, die diesem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 25, 30).
Ob dies der Fall war, kann nur aus den näheren Begleitumständen, wie etwa einem möglicherweise vorausgegangenen Polizeieinsatz, gegen den sich der Protest richtete (s. dazu BGHSt 25, 30;… OLG Oldenburg aaO.; zu einem Fall eines fehlenden vorausgegangenen Polizeieinsatzes: BayObLG NStZ 2003, 89 ), aber auch aus dem äußeren Erscheinungsbild der Angeklagten (z.B. Punkerkleidung) gefolgert werden.
- BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Sie zielt in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 StGB auf die Abwehr der symbolhaft durch die Verwendung des Kennzeichens ausgedrückten Wiederbelebung oder des Anscheins einer solchen Wiederbelebung ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen sowie einer nach Art. 9 Abs. 2 GG verbotenen Organisation oder nach Art. 21 Abs. 2 GG für verfassungswidrig erklärten Partei, aber auch auf die Abwehr der symbolhaft gekennzeichneten Wiederbelebung der von solchen Organisationen verfolgten Bestrebungen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 128 ).Mit der als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Strafrechtsnorm (vgl. BGHSt 23, 267 ; 25, 30 ) will der Gesetzgeber auch Gefährdungen durch Symbolgebrauch entgegentreten, der nicht von solchen Organisationen selbst ausgeht, aber mit ihnen in Verbindung gebracht werden und dadurch unterstützend für diese Organisationen wirken kann.
Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Norm darauf zielt, derartige Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 28, 394 ).
Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ;… OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246;… OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).
- OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 53 Ss 126/19
Strafbarkeit des Hitlergrußes im Rahmen des Sportunterrichts einer Berufsschule
Sie will verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen oder - wie hier - Grußformeln verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Symbole aus dem politischen Leben der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGHSt 25, 267, 268; BGHSt 25, 30, 33; OLG Koblenz MDR 1981, 600, 601; OLG Koblenz MDR 1977, 334). - OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
Hakenkreuze in Computerspielen
Dieser Schutzzweck wäre nicht ausreichend berücksichtigt, wenn man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens abhängig machen würde, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267 f.; BGHSt 25, 30 f.).Eine Einschränkung des Tatbestandes ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 29, 396 unter Hinweis auf BGHSt 25, 30, 32 f.; BGHSt 25, 133, 136 f.).
Eine verfassungsgefährdende Absicht oder ein Bekenntnis zu der betreffenden Organisation verlangt der Vorsatz nicht (BGHSt 23, 267; BGHSt 25, 30).
- BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …
Die Vorschrift verbannt derartige Kennzeichen vielmehr grundsätzlich aus dem politischen Leben in Deutschland und errichtet so ein kommunikatives Tabu (BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06 = BGHSt 51, 244 = NJW 2007, 1602 = StraFo 2007, 244 = JA 2007, 551 = NStZ 2007, 466 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 3 = JZ 2007, 849 = NStZ 2007, 698 = JR 2007, 521 = BeckRS 2007, 5206; 18.10.1972 - 3 StR 1/71 I = BGHSt 25, 30, 33 f. = NJW 1973, 106; 14.02.1973 - 3 StR 1/72 I = BGHSt 25, 128, 138 f.; 25.04.1979 - 3 StR 89/79 = DB 1979, 1034 = MDR 1979, 686 = DRiZ 1979, 254 = NJW 1979, 1555 = BeckRS 1979, 108747; BayObLG, Urt. v. 28.02.2002 - 5 St RR 355/01 = BayObLGSt 2002, 43 = NStZ 2003, 89 = BeckRS 2002, 30243340; vgl. auch BVerfG [1. - OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver …
- AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12
Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese
- OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf …
- BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …
- OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …
- OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06
Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15
Öffentliche Zurschaustellung eines Brustbildes von Heinrich Himmler in Uniform
- VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem …
- VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20
Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst
- BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …
- BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22
Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung
- BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03
Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der …
- BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …
- KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10
Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten …
- KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17
Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen …
- OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Verwendung der nationalsozialistischen …
- BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Falle des Verbreitens des …
- BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01
Verwenden des "Hitlergrußes" zur Protestkundgabe gegenüber einer …
- OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23
Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung …
- LG Koblenz, 17.11.2008 - 2 Qs 87/08
Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation: …
- OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
Kennzeichen der Hells Angels
- BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- OVG Bremen, 25.10.2005 - 1 A 144/05
Bildnis Abdullah Öcalans; Verwendungsverbot - Öcalan-Bildnis; PKK; …
- AG Tübingen, 07.11.2005 - 12 Cs 15 Js 11522/05
Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Hakenkreuz
- BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
Zeichen der "Rael"-Bewegung als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter …
- OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81
Verwendung der SS-Runen im Namenszug eines Politikers
- LG Kiel, 30.05.2018 - 7 Qs 45/17
Richterliche Überprüfung bereits beendeter Durchsuchungsmaßnahmen; Verwenden von …
- LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09
Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens …
- LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans
- OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07
"Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB
- OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85
Verwenden der Grußform "Heil Hitler" als Ausdruck des Protestes gegen …
- LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
Strafbarkeit des Nachdrucks nationalsozialistischer Zeitungen
- OLG Oldenburg, 05.10.1987 - Ss 481/87
Horst-Wessel-Lied; Singen der Melodie; Verfremdeter Text; Verzerrter Text; …
- OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81
Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- LG Memmingen, 25.05.2023 - 4 Ns 409 Js 3586/21
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Kostenentscheidung, Einlassung des …
- OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06
Die isolierte Verwendung einer 'Lebensrune' oder des Begriffs "Eugenik" oder …
- BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72
Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes
- OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften
- EGMR, 13.03.2018 - 35285/16
NIX v. GERMANY
- BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82
Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers
- OLG München, 14.05.2007 - 5St RR 66/07
Flyer mit "Hitler-Gruß" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch; …
- BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23
Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur …
- BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Einziehung von Gegenständen der zeitgenössischen, politisch engagierten Kunst - …
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen - …
- OLG Koblenz, 12.07.2001 - 1 Ss 155/01
Beweiswürdigung, Hitlergruß, Nichterörterung erhobener Beweise, …
- OLG Hamm, 27.11.1997 - 3 Ss 1298/97
Private Feier, öffentliche Versammlung, Versammlung, Verwenden von Kennzeichen …
- VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08
Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah …
- BayObLG, 07.12.1998 - 5St RR 151/98
Armdreieck des "Bundes Deutscher Mädel" (BDM) als …
- KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- BGH, 14.02.1973 - 3 StR 4/72
Straftat der Verwendung eines Kennzeichens einer ehemaligen …